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Pressemitteilung

Tutzing gibt zugunsten Gewerbeausbau Landschaftsschutz preis – ein kritisches Signal

Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet

Die Entscheidung des Tutzinger Bauausschusses vom 21. Mai 2026, eine Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zugunsten eines Gewerbeausbaus herauszunehmen, markiert einen tiefen Einschnitt für den Natur- und Landschaftsschutz in der Gemeinde. Für die ÖDP ist dieser Beschluss Ausdruck einer Entwicklung, die seit Jahren mit Sorge beobachtet wird: dem schleichenden Verlust wertvoller Natur- und Freiflächen zugunsten immer neuer Bau- und Gewerbeprojekte.

Geplant sind in Kampberg die Herausnahme eines Geltungsbereiches von rund 11.000 Quadratmetern aus dem Landschaftsschutzgebiet sowie eine Überbauung beziehungsweise Versiegelung von bis zu 5.400 Quadratmetern. Vorgesehen sind Gebäudehöhen von bis zu 12 Metern und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,48. Bereits im Vorfeld wurde im Gemeinderat darauf hingewiesen, dass eine solche Herausnahme im Kreistag des Landkreises Starnberg bislang äußerst restriktiv gehandhabt werde.

„Bayern verliert jeden Tag wertvolle Natur- und Landwirtschaftsflächen. Jede weitere Versiegelung verschärft diesen Trend“, betont Caroline Krug. Die ÖDP setzt sich seit vielen Jahren für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden ein und warnt davor, Landschaftsschutzgebiete schrittweise ihrer Schutzfunktion zu berauben.

Jede neu versiegelte oder umgewidmete Fläche bedeutet weniger Lebensraum für Tiere und Pflanzen, weniger natürliche Wasserspeicherung und eine weitere Zerschneidung der Landschaft. Gerade Gemeinden wie Tutzing, die durch ihre Lage am Starnberger See und ihre naturnahen Bereiche geprägt sind, tragen hierbei besondere Verantwortung.

Wirtschaft und Naturschutz müssen kein Widerspruch sein

Niemand bestreitet die Bedeutung regionaler Unternehmen oder den Wunsch nach wirtschaftlicher Entwicklung. Wachstum, Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen sind für jede Gemeinde wichtig. Aus Sicht der ÖDP darf dies jedoch nicht ausschließlich zulasten von Umwelt, Landschaft und künftigen Generationen erfolgen. Auch unsere Kinder und Enkel sollen sich noch an intakten Landschaftsschutzgebieten erfreuen können.

Hinzu kommt, dass neue Gewerbeansiedlungen in den ersten Jahren häufig nur begrenzte zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen erzeugen, da hohe Investitionskosten und Abschreibungen die Gewinne reduzieren.

Die entscheidende Frage lautet daher: Muss Wachstum zwingend auf Kosten geschützter Landschaften erfolgen?

Es gäbe Alternativen, die bislang offenbar nicht konsequent geprüft wurden:

• Aufstockung oder Nachverdichtung bestehender Gebäude statt Neubauten auf der grünen Wiese
• Nutzung bereits versiegelter oder brachliegender Gewerbeflächen
• Mehr mobiles Arbeiten und flexible Arbeitsplatzmodelle zur Reduzierung des Flächenbedarfs
• Interkommunale Gewerbeflächen statt neuer Einzelstandorte
• Parkraum- und Verkehrsoptimierung an bestehenden Standorten

Gerade in Zeiten digitaler Arbeitsmodelle wirkt der reflexhafte Ruf nach immer neuen Gewerbeflächen zunehmend aus der Zeit gefallen.

Präzedenzfall mit Folgen

Die Entscheidung des Bauausschusses könnte Signalwirkung entfalten. Wenn Landschaftsschutzgebiete bei wirtschaftlichem Druck schrittweise aufgeweicht werden, verliert der Schutzstatus seine Glaubwürdigkeit. Für Caroline Krug und die ÖDP geht es deshalb nicht allein um ein einzelnes Bauvorhaben in Kampberg, sondern um die grundsätzliche Frage, welche Entwicklung Tutzing künftig anstrebt.

Eine Gemeinde, die ihre natürlichen Flächen bewahrt und bewusst mit bestehender Infrastruktur umgeht, handelt nicht wirtschaftsfeindlich, sondern zukunftsorientiert. Denn zerstörte Landschaften lassen sich kaum zurückholen. Der Schutz von Natur und Landschaft ist kein Hindernis für Fortschritt, sondern eine Investition in die Lebensqualität kommender Generationen.

 

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